Was ist das?
Die Jugendschutzuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung von jugendlichen Auszubildenden und Berufsanfängern.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich alle Jungendliche, die arbeiten, regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen lassen. Der Arbeitgeber braucht eine ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung.
Hierdurch soll vor Beginn der Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für die Jugendliche/ den Jugendlichen eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte.
Die Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung nach Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung sind Pflicht.
Im Gegensatz zur Jugend-Gesundheitsuntersuchung bezahlt nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt diese Untersuchung.
Was wird alles untersucht?
Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.
Weiterhin wird über evtl. notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über eventuelle Krankheiten der/ des Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht!). Am Ende steht fest, ob man die Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausüben kann. Dies wird für den Arbeitgeber bescheinigt.
Was muss ich mitbringen?
Für die Untersuchung muss ein Termin vereinbart werden. Außerdem benötigen wir einen Untersuchungsberechtigungsschein von der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Hier bekommt man zusätzlich verschiedene Fragebögen, die von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn die/ der Jugendliche allein zur Untersuchung kommt.
Noch Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.