Themen für Teens

 

„In der Schule gibt es immer Stress!“
„Keiner versteht mich!“
Wir streiten uns nur noch!“
„Das ist doch nicht normal...!“
 
„In der Schule gibt es immer Stress!“ „Keiner versteht mich!“ „Wir streiten uns nur noch!“ „Das ist doch nicht normal...!“
Die Phase des Erwachsenenwerdens ist mit vielen Veränderungen verbunden. 
Was auch immer los ist, wir möchten Ansprechpartner sein und bleiben – für Jugendliche und Eltern. Wir behandeln unsere Patienten bis zum 18. Geburtstag.
Neben der normalen ärztlichen Versorgung bei Infekten oder Verletzungen führen wir ausführliche Beratungen und Gesundheitsuntersuchungen durch:

 

  • J1 – die Vorsorgeuntersuchung von 12 bis 14 Jahren
  • J2 – die Vorsorgeuntersuchung von 16 bis 17 Jahren
  • Sporttauglichkeitsuntersuchung vor Wettkämpfen (keine Kassenleistung)
  • Jugendschutzuntersuchung, z.B. vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Praktikums
  • Impfung gegen Humane Papillomviren für Jungen und Mädchen (HPV-Impfung gegen Genitalkrebs)
  • Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, von Zecken übertragene Erkrankung) sowie 
  • Impfcheck und Auffrischimpfungen

 

Übrigens!

Auch Minderjährige haben Anspruch auf ärztliche Schweigepflicht (Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit entscheidet). Einzige Ausnahme: Es besteht eine Gefahr für das Leben der oder des Jugendlichen.

 

Noch mehr Infos

Weitere nfos rund um die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen J1 und J2 auf der Website der BZGA
⇒ Website der BZGA zu J1 und J2
Infos zu Impfungen HPV und FSME
⇒ Website Impfen-Info.de

Jugendschutzuntersuchung

Was ist das?

Die Jugendschutzuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung von jugendlichen Auszubildenden und Berufsanfängern.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich alle Jungendliche, die arbeiten, regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen lassen. Der Arbeitgeber braucht eine ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung.
Hierdurch soll vor Beginn der Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für die Jugendliche/ den Jugendlichen eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte.
Die Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung nach Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung sind Pflicht.
Im Gegensatz zur Jugend-Gesundheitsuntersuchung bezahlt nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt diese Untersuchung.

Was wird alles untersucht?

Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.
Weiterhin wird über evtl. notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über eventuelle Krankheiten der/ des Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht!). Am Ende steht fest, ob man die Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausüben kann. Dies wird für den Arbeitgeber bescheinigt.

Was muss ich mitbringen?

Für die Untersuchung muss ein Termin vereinbart werden. Außerdem benötigen wir einen Untersuchungsberechtigungsschein von der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Hier bekommt man zusätzlich verschiedene Fragebögen, die von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn die/ der Jugendliche allein zur Untersuchung kommt.
Noch Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.